Projekt

Anlass und Ziel

Das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick ist einer der bedeutenden neuen Wohnungsbauschwerpunkte von Berlin. Für das gesamte Gebiet hat der Berliner Senat im Mai 2020 eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beschlossen. Innerhalb der kommenden 15 Jahre soll auf der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofareals ein urbanes, klimaneutrales und autoarmes Stadtquartier entstehen.

Die Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner an diesem spannenden Prozess ist hierbei ebenso wichtig wie die Einbindung der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner.

Grundlage für die Festlegung, Finanzierung und Umsetzung einer städtebaulichen Entwicklungs­maßnahme in diesem Gebiet sind die Paragraphen 165-171 des Baugesetzbuchs. Die notwendige Verordnung über die förmliche Festlegung dieser Maßnahme ist am 27.05.2020 in Kraft getreten. Zuständig für die Planung und Umsetzung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Die Gesamtmaßnahme folgt ehrgeizigen Entwicklungszielen: Mit dem neuen Stadtquartier soll Berlin rund 1.800 weitere Wohnungen erhalten. Hochwertige Freiräume, Grünflächen und Wegeverbindungen, autofreie Bereiche sowie alternative Mobilitätsangebote werden dem Quartier eine besondere Attraktivität verleihen. Die geplanten neuen Schulen, Kindergärten und weitere Gemeinbedarfseinrichtungen mit sozialen und kulturellen Angeboten werden den Menschen in der Nachbarschaft sowie den neuen Bewohnerinnen und Bewohnern gleichermaßen offenstehen.

In Ergänzung zur städtebaulichen Neuordnung vorhandener Gewerbestandorte soll die geplante Ansiedlung von kleineren Betrieben und Dienstleistungsunternehmen das neue Stadtquartier zusätzlich beleben und zahlreiche Arbeitsplätze vor Ort schaffen. Die sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erlaubt eine autoarme Planung des Quartiers.

www.berlin.de/gueterbahnhof-koepenick

 

Aufgabenstellung

Der städtebauliche Entwicklungsbereich ehemaliger Güterbahnhof Köpenick umfasst eine Fläche von ca. 34 ha. Er wird durch die teilweise auf einem Damm verlaufende Bahntrasse in ein nördliches und südliches Gebiet geteilt. Das nördliche Teilgebiet schließt das dort gelegene frühere Gaswerk ein. Das südliche Teilgebiet umfasst einen großen Teil der Fläche des ehe­maligen Güterbahnhofs. Von der baulichen Entwicklung werden Ausgleichsflächen im Nordosten des Entwicklungsbereichs ausgeschlossen. Das Bearbeitungsgebiet des städtebaulichen Werkstattverfahrens hat diese Bereiche nicht mit eingeschlossen. Es konzentrierte sich auf eine Fläche ca. 25 ha, die für eine bauliche Entwicklung in Betracht kommt. Für dieses Bearbeitungsgebiet wurde im Rahmen des städtebaulichen Werkstattverfahrens untersucht, wie die wesentlichen Ziele der Entwicklungs­maßnahme städtebaulich und räumlich umgesetzt werden können.

Für die Reaktivierung des Entwicklungsbereichs und für die Umwandlung in ein multifunktionales Stadtquartier bestehen folgende Aufgabenschwerpunkte, die dem Werkstattverfahren zugrunde gelegt wurden:

Zukünftige Bau- und Nutzungsstruktur

Die Bau- und Nutzungsstruktur des neuen Stadtquartiers soll sich an der städtebaulichen Maßstäblichkeit der umgebenden Quartiere orientieren. Die Barrierewirkung der bestehenden Gleisanlagen wird durch eine zusätzliche Querung reduziert. Mit dem städtebaulichen Konzept sollen „Wärmeinseleffekte“ vermieden werden, insbesondere durch großzügige Grün- und Retentionsflächen sowie begrünte Flächen auch auf Gebäuden.

Neue, vielfältige Wohnungen

In dem neuen Stadtquartier ist ein ausgewogenes Wohnungsangebot insbesondere mit dem Fokus auf bezahlbaren Wohnraum für Familien mit geringem Haushaltseinkommen geplant. Die Wohnungen sollen eine breite Palette unterschiedlicher, auch flexibler Wohnungsgrundrisse bieten und zum großen Teil durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und durch Wohnungsbau­genossenschaften entwickelt werden.

Nachhaltige, innovative Gewerbe- und Einzelhandelsstrukturen

Geplant sind ebenfalls zusammenhängende Gewerbestandorte wie z.B. Gewerbehöfe. Sie bieten ein vielfältiges Raum- und Flächenangebot für kleinteiliges Produktions- und Dienstleistungsgewerbe und schaffen damit Arbeitsplätze direkt vor Ort. Ein wichtiger Aufgabenschwerpunkt ist zudem die Integration von Nahversorgungsmöglichkeiten im Gebiet.

Verträgliche Verkehrs- und Mobilitätslösungen

Im Sinne einer nachhaltigen Mobilität ist für das neue Quartier ein engmaschiges Fuß- und Radwegenetz geplant. Es schließt nahtlos an die Straßen- und Wegeverbindungen in der Umgebung an und ermöglicht kurze Distanzen zum ÖPNV. Der motorisierte Individualverkehr soll in dem autoarmen Quartier auf ein Minimum reduziert werden.

Das wohl aufwendigste Verkehrsprojekt der Entwicklungsmaßnahme wird die Ostumfahrung Bahnhofstraße mit einer neuen Unterquerung der Bahngleise sein. Die bestands- und denkmalschutzverträgliche Integration dieser Verkehrsverbindung ist wichtiger Teil der Aufgabenstellung

Wirksamer Schallschutz für das Wohnen

Bei der Entwicklung des neuen Quartiers ist der städtebauliche Lärmschutz für die Wohnbebauung besonders bedeutsam. Dies betrifft vor allem vom Bahnverkehr ausgehende Schallemissionen. Aber auch Lärmemissionen der bestehenden und künftigen Gewerbebetriebe und des Straßenverkehrs sind effektiv abzuschirmen, wenn sie die Richtwerte für allgemeine Wohngebiete überschreiten.

Hochwertige, klimaangepasste Grün- und Freiflächen

Elementarer Bestandteil des neuen Quartiers werden klimaangepasste, biodiverse und multifunk­tionale Grün- und Freiflächen sein. Das System der Freiräume soll sowohl intensiv als auch extensiv nutzbare Flächen umfassen ebenso wie die notwenigen Verdunstungs-, Retentions- und Versickerungsflächen, die für die Regenwasser­bewirtschaftung und ein verträgliches Kleinklima bedeutsam sind.

Erweiterte, soziale Infrastruktur

Im städtebaulichen Konzept für das Quartier sind wichtige Gemeinbedarfseinrichtungen an zentralen Punkten zu verankern. Hierzu zählen vor allem Schulen – eine Grundschule und eine Gemeinschaftsschule – sowie Kindertagesstätten. Darüber hinaus werden weitere Einrichtungen und Räumlichkeiten für Jung und Alt in die Planung einbezogen.

Verkehrliche Vorgaben

Für das neue Stadtquartier sind eine übergeordnete Anbindung und Erschließung durch die Ostumfahrung Bahnhofstraße sowie der Umbau und die Ertüchtigung der vorhandenen Tramwendeschleife erforderlich. Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz als zuständige Verwaltung für übergeordnete Verkehrsplanung und den öffentlichen Personennahverkehr, mit dem Bezirk Treptow-Köpenick und der BVG wurden für die weiteren Planungen der beiden Maßnahmen jeweils unterschiedliche Varianten umfassend geprüft und bewertet. Die Ergebnisse wurden dem städtebaulichen Werkstatt­verfahren für das neue Stadtquartier zugrunde gelegt.

Für den Neubau der Ostumfahrung Bahnhofstraße war zunächst eine Querung der Bahntrasse in einem mittleren Korridor in einem nach oben offenen Trog geplant. Diese Trassenführung musste vor Beginn des Werkstattverfahrens geändert werden, weil im Sommer 2021 als Teil der übergeordneten Bahnplanungen eine Verbreiterung der Bahntrasse um eine sogenannte Puffergleisanlage mit vier Abstellgleisen beschlossen wurde. Die Beibehaltung der Unterquerung der Bahntrasse hätte den Bau eines Tunnels erfordert, der länger und etwas tiefer unter den Gleisen hätte verlaufen müssen. Dadurch wären erheblich verlängerte Rampen erforderlich geworden, die das benachbarte Quartier zerschnitten hätten. Insbesondere die vergleichsweise bewerteten Umwelt- und Sicherheitsbelange, die Kosten, die technische, bauzeitliche und planungsrechtliche Umsetzung führten zur Ablehnung dieser Trassierung und zur Entscheidung der Unterquerung der Bahn nun an einer deutlich engeren Stelle der Bahntrasse im Westkorridor nahe dem S-Bahnhof Köpenick.

Die vorhandene Wendeschleife der Tram, die gegenwärtig über den Stellingdamm und die Hirtestraße führt, muss grundlegend neu geordnet werden. Denn die vorhandene Endhaltstelle blockiert in Teilen die Hirtestraße in einem Ausmaß, dass sie die geordnete und verkehrssichere Erschließung der an der Hirtestraße geplanten Grundschule verhindern würde.

Zu Beginn des Werkstattverfahrens war die Variantenprüfung noch nicht abgeschlossen. Darum wurde entschieden, dass im Werkstattverfahren zunächst eine Variante mit der größten Flächen­bean­spru­chung berücksichtigt werden sollte. Inzwischen ist die Variantenprüfung so weit fortgeschritten, dass über die Trassenführung der Tram entschieden wurde.

Diese verläuft im Westen zunächst direkt am Bahndamm entlang und wird dort die Endhaltestelle sowie die Abstellgleise haben. Über die Hirtestraße wird dann nur noch eine eingleisige Tramtrasse verlaufen, die genügend Raum für verbreiterte Gehwege belässt und für die Schülerinnen und Schüler einen sicheren Schulweg gewährleistet.

Trassenführung Tram und Bahnquerung

Trassenführung Tram und Bahnquerung (Bild in neuem Fenster öffnen)

Auslobungsbroschüre

"Werkstattverfahren ehemaliger Güterbahnhof Köpenick"

PDF-Dokument (37 MB)
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, 2022